Hi zusammen,
aus den Erfahrungen insbesondere auch der letzten Zeit möchte ich ein wenig über die Rechte von Patienten schreiben, insbesondere psychisch kranker Patienten. Ich hatte das Problem, dass ich zum einen in der Universitätsklinik Köln behandelt werden wollte, zum anderen wollte ich, dass die Medikation im vernünftigen Gespräch mit mir abzuklären ist.
Ich habe mich dann ein wenig im Internet juristisch schlau gemacht und bin auf die Patientenverfügung gekommen. Diese kannte ich bisher nur für den Fall, dass man unheilbar krank ist und die Maschinen abgestellt werden sollen.
Man kann aber auch als psychisch Kranker eine Patientenverfügung verfassen. Ärzte haben davor schon einen gewissen Respekt.
Worauf man achten sollte, ist, dass man dies in einer Phase tut, in der man relativ stabil ist und als relativ stabil gilt.
Maßgebliche Norm im BGB ist Paragraph 1901. Ich habe in meiner Patientenverfügung bestimmt, dass die örtliche Zuständigkeit bei der Uniklinik Köln liegen soll, obwohl rein von den Vorgaben der Feuerwehr eine andere Klinik zustänqdig wäre.
Darüber hinaus gibt es das PsychKG und das Unterbringungsgesetz. Hier kann man per Patientenverfügung jede Zwangsbehandlung, insbesondere auch medikamentöser Art ablehnen. Dies führt de facto dazu, dass die Ärzte sich mit einem auseinandersetzen müssen.
Hier der Wortlaut meiner Patientenverfügung:
Köln, der 1.8.2014
Hiermit erkläre ich im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte, dass ich niemals wieder wegen Selbstgefährdung in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen werden will. Dies ist als eine Patientenverfügung im Sinne des Paragraphen 8 Absatz 6 Unterbringungsgesetz in Verbindung mit Paragraph 1901 BGB. Da ich durch diese Patientenverfügung die Behandlung verweigern kann, fehlt es im Fall der Fälle auch an der Behandlungsbedürftigkeit.
Ferner stelle ich fest, dass es mein ausdrücklicher Wille ist, nie wieder in den Rheinischen Landeskliniken in Köln-Merheim behandelt zu werden. Gerne gehe ich im Fall der Fälle in die Universitätsklinik Köln zur Untersuchung. Ich bitte das im Rahmen von Paragraph 6 Absatz 1 zu berücksichtigen.
Außerdem will ich keine Zwangsmedikation. Die Medikation ist in einem vernünftigen Gespräch mit mir abzuklären und darf nicht zwangsverabreicht werden.
Gezeichnet
Ich hoffe, ich kann damit dem ein oder anderen helfen, würdig behandelt zu werden.
Liebe Grüße
Euer Till